Mit dem erweiterten Verständnis der Eigenverantwortung (VKF 2015) stellt sich bei einem Brand heute umso mehr die Frage nach der Verantwortlichkeit von Eigentümern und Nutzerschaften, Planenden, Betreibern, usw. Nach jedem Brandfall findet wie bis anhin eine Untersuchung durch die Polizei (Brandermittlung) statt. Wird dabei festgestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Eigenverantwortung nicht oder nur ungenügend wahrgenommen wurde, drohen zivil- und/oder strafrechtliche Konsequenzen. Hohe Bedeutung wird zugemessen bei Bränden mit Personenschäden, Verletzte und /- oder Todesopfern. Auch versicherungstechnisch muss bei Missachtung der Eigenverantwortung und der Eigenkontrolle mit Leistungskürzungen und/oder Regress gerechnet werden.
EIGENVERANTWORTUNG IST ERHÖHT!
VORSORGE
Im beruflichen Alltag ist Brandschutz nicht nur allgemeine Verpflichtung, sondern auch gesetzliche Auflage. Dort wird bereits beim Bau, bei der Einrichtung und eben auch im Betrieb, von fachkundigen Brandschutz beauftragten beraten, kontrolliert und verordnet.
Anlageeigentümer oder Betreiber von Löscheinrichtungen zur Brand-bekämpfung sind dafür verantwortlich, dass die Löschgeräte, Gaslöschanlagen, speziellen Kühl- und Löschanlagen und so weiter bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.
VORSORGE
Feuer zu Hause, eine oft unterschätzte Gefahr, deren Folgen deutlich verringert werden könnten. Je früher ein Brand bekämpft wird, desto geringer sind die Schäden. Dennoch findet sich in vielen Haushalten keine Feuer löscher, Löschdecken oder Rauchwarnmelder.
Selten genug, wenn überhaupt, macht man sich allgemein, kaum Gedanken über den Brandschutz im eigenen Heim und hier sollte man sich einmal mit den Realitäten vertraut machen, der geeignete Brandschutz rettet und bewahrt doch vor allem Leben aber auch Sachwerte.